Kosten der Behandlung
Honorar
Ich verrechne für 1 Einheit (50 Minuten) 110 Euro.
Je nach Versicherungsträger wird ein Kostenzuschuss in unterschiedlicher Höhe gewährt:
- ÖGK: 33,70 Euro pro Einheit
- BVAEB: 46,60 Euro pro Einheit
- SVS: 45,00 Euro pro Einheit
Ihr Weg zum Kostenzuschuss
- Vor der zweiten Einheit bei mir muss eine ärztliche Untersuchung beim Haus- oder Facharzt gemacht werden.
Darüber bekommen Sie eine Bestätigung. Das Formular dafür hat der untersuchende Arzt oder steht hier zum Download zur Verfügung: Bestätigung für die ärztliche Untersuchung nach §135 - Mit dieser ärztlichen Untersuchung sind automatisch die ersten 10 Einheiten beim Sozialversicherungsträger bewilligt.
Wollen Sie mehr Einheiten in Anspruch nehmen, können wir vereinbaren, dass ich einen Antrag für weitere Einheiten beim Ihrem Sozialversicherungsträger stelle. - Sie erhalten von mir eine Honorarnote, die Sie gemeinsam mit der Einzahlungsbestätigung und der ärztlichen Bestätigung beim Ihrem Sozialversicherungsträger einreichen, woraufhin der Kostenzuschuss ausbezahlt wird.
- Detaillierte Informationen dazu finden Sie hier:
Details zum Kostenzuschuss